Zivilinvalidität

Das Ansuchen auf Anerkennung als Zivilinvalide, Zivilblinder und Gehörloser der Provinz Bozen wird beim zuständigen Gesundheitssprengel eingereicht. Die Anerkennung erfolgt durch die Ärztekommission des Südtiroler Sanitätsbetriebes, welche den Grad der Beeinträchtigung, der Blindheit oder Gehörlosigkeit anhand der eingereichten klinischen Dokumentation und des Gesundheitszustandes festgestellt.

 

INPS-Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (SS3)

Die Invaliden- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente der NISF/INPS ist eine auf Antrag ausgezahlte finanzielle Leistung für Arbeitnehmer, denen nach Urteil des Medizinischen Rechtsausschusses des INPS aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkung oder Behinderung bescheinigt wird, dass es ihnen absolut und dauerhaft unmöglich ist, einer Arbeitstätigkeit nachzugehen.

 

Pflegesicherung

Das Pflegegeld ist ein finanzieller Beitrag des Landes Südtirol, der es pflegebedürftigen Personen ermöglicht, so lange wie möglich zu Hause zu bleiben und dort gepflegt zu werden.

Wenn der Pflegebedarf täglich mehr als zwei Stunden beträgt, kann um Pflegegeld angesucht werden.

 

Alle ärztlichen Zeugnisse sind kostenpflichtig (s. Aushang in der Praxis)