Mit der elektronischen Gesundheitsakte (EGA) ist es allen volljährigen Bürgern, welche im Landesgesundheitsdienst eingeschrieben sind, möglich, mittels SPID oder CIE auf ihre Dokumente, die die Gesundheit betreffen (z.B. die Er­gebnisse von Blut­untersu­chungen und die digi­talisierten Verschreibun­gen von Medikamen­ten) zuzugreifen.


Demnächst sollen auch die Ärzte für Allge­meinmedi­zin Zugang zu diesen medizinischen Da­ten erhalten, Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Patient vorab sein Einverständnis zur Einsicht erteilt hat. Zurzeit kann dieses Einverständnis folgendermaßen gegeben oder widerrufen werden: online innerhalb der eigenen EGA (Einverständnisse -> Einverständnis zur Konsultation der EGA -> ja -> speichern), oder persönlich im Gesund­heitssprengel.