Mit der elektronischen Gesundheitsakte (EGA) ist es allen volljährigen Bürgern, welche im Landesgesundheitsdienst eingeschrieben sind, möglich, mittels SPID oder CIE auf ihre Dokumente, die die Gesundheit betreffen (z.B. die Ergebnisse von Blutuntersuchungen und die digitalisierten Verschreibungen von Medikamenten) zuzugreifen.
Demnächst sollen auch die Ärzte für Allgemeinmedizin Zugang zu diesen medizinischen Daten erhalten, Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Patient vorab sein Einverständnis zur Einsicht erteilt hat. Zurzeit kann dieses Einverständnis folgendermaßen gegeben oder widerrufen werden: online innerhalb der eigenen EGA (Einverständnisse -> Einverständnis zur Konsultation der EGA -> ja -> speichern), oder persönlich im Gesundheitssprengel.